Der Rat der Europäischen Union hat am 3. September 2026 seine endgültige Zustimmung zur grossen Zollreform gegeben. Ganz abgeschlossen ist das Verfahren damit noch nicht. Das Europäische Parlament muss den ausgehandelten Text in zweiter Lesung bestätigen. Die Abstimmung ist für den 16. September vorgesehen.
Ein wichtiger Punkt betrifft den Onlinehandel. Plattformen und Verkäufer, die Waren aus einem Nicht-EU-Land direkt an Privatkunden in der EU verkaufen, sollen zollrechtlich stärker wie Importeure behandelt werden. Damit tragen sie mehr Verantwortung für richtige Daten, Zollzahlungen und die Einhaltung von EU-Vorschriften. Der Endkunde soll diese Probleme nicht erst bei der Zustellung lösen müssen.
Für Schweizer Händler ist das relevant, wenn sie Waren direkt an Kunden in Deutschland, Frankreich, Italien oder anderen EU-Staaten schicken. Sie müssen prüfen, wer bei der Einfuhr als Importeur auftritt und wer sie innerhalb der EU vertritt. Auch die Zusammenarbeit mit Paketdiensten, Plattformen und Zollagenten sollte vertraglich sauber geregelt sein.
Neu kommt zudem eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete aus dem Onlinehandel. Sie soll spätestens am 1. November 2026 starten. Die EU-Kommission muss die genaue Höhe noch festlegen. Die Gebühr ist nicht der bereits geltende Übergangszoll von 3 Euro. Dieser wird seit dem 1. Juli 2026 bei Sendungen unter 150 Euro pro enthaltener Warenkategorie erhoben.
Die grossen technischen Änderungen kommen später. Die neue EU-Zollbehörde mit Sitz in Lille soll 2027 ihre Arbeit aufnehmen. Der gemeinsame Zoll-Datenhub wird für den Onlinehandel ab 1. Juli 2028 Pflicht. Für alle übrigen Händler ist die Pflicht erst ab 1. März 2034 vorgesehen.
Der Datenhub soll die heutigen nationalen Systeme schrittweise ersetzen. Händler sollen ihre Angaben nur noch einmal übermitteln. Gleichzeitig können die Zollbehörden Warenströme besser vergleichen und Risikosendungen schneller auswählen.
