Am Flughafen Leipzig/Halle ist es in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 zu einem aussergewöhnlich schweren Sicherheitsvorfall gekommen. Auf dem Flughafengelände wurde eine Drohne gefunden, an der laut Bundesanwaltschaft professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht waren.
Die Ermittler gehen davon aus, dass mit der Drohne eine Explosion auf dem Gelände verursacht werden sollte. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren inzwischen wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. Das Bundeskriminalamt führt die polizeilichen Ermittlungen.
Brisant ist auch der Fundort. Die Drohne wurde im Sicherheitsbereich nahe der Südpiste und in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeuges entdeckt. Antonov Airlines betreibt in Leipzig/Halle grosse An-124-Frachtflugzeuge, die sowohl für zivile Transporte als auch im Rahmen internationaler Logistikaufgaben eingesetzt werden. Ob eines dieser Flugzeuge tatsächlich Ziel des möglichen Anschlags war, ist bisher nicht bestätigt.
Der Flugbetrieb musste wegen des Vorfalls zeitweise eingestellt werden. Mehrere Maschinen wurden umgeleitet. Besonders relevant für die Logistik: Ein DHL-Frachtflugzeug musste wegen der Sperrung durchstarten und kollidierte anschliessend im erweiterten Bereich des Flughafens mit einem unbekannten Gegenstand. Die Ermittler halten eine weitere Drohne für möglich. Die Maschine konnte sicher nach Hannover fliegen. Dort wurden leichte Schäden festgestellt.
DHL-Chef Tobias Meyer sprach von „durchaus spürbaren“ betrieblichen Auswirkungen. Leipzig/Halle ist eines der wichtigsten Luftfrachtdrehkreuze Europas. Der Flughafen meldet rund 1,4 Millionen Tonnen Fracht pro Jahr und rund 70 Linien- und Charter-Frachtflüge pro Tag. Für DHL ist Leipzig ein zentrales europäisches Express-Drehkreuz.
Politisch wird der Fall deshalb sehr ernst genommen. Sachsens Innenminister Armin Schuster bezeichnete ihn als schweren Sicherheitsvorfall. CDU-Verteidigungspolitiker Roderich Kiesewetter vermutet einen von Russland gesteuerten hybriden Angriff und fordert Beratungen der NATO nach Artikel 4.
Wichtig dabei: Eine russische Beteiligung ist bisher nicht nachgewiesen. Die Ermittlungen laufen weiter.
