{"@context":"https://schema.org","@type":"DefinedTerm","name":"Gestellung (Schweiz)","description":"Die Gestellung ist die Mitteilung an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), dass sich Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen vom BAZG zugelassenen Ort befinden und zur Zollbehandlung bereitstehen. Sie ist im schweizerischen Zollgesetz (ZG, SR 631.0, Art. 24) geregelt und folgt auf die Zuführungspflicht (Art. 21): Wer Waren ins Zollgebiet verbringt oder verbringen lässt, muss sie unverzüglich der nächsten Zollstelle zuführen, gestellen und summarisch anmelden. Mit der Gestellu","inDefinedTermSet":{"@type":"DefinedTermSet","name":"Glosario Logístico Frachtportal","url":"https://www.freight-academy.com/es/glossary"},"url":"https://www.freight-academy.com/es/glossary/gestellung-schweiz","inLanguage":"es","dateModified":"2026-06-29T18:27:55.892249","markdownMirror":"https://www.freight-academy.com/api/md/glossary/es/gestellung-schweiz","provider":{"@type":"Organization","name":"Frachtportal","url":"https://www.freight-academy.com"},"quickSummary":"Gestellung (Schweiz) · Die Gestellung ist die Mitteilung an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), dass sich Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen vom BAZG zugelassenen Ort befinden und zur Zollbehandlung bereitstehen."}