# Schweiz und China: 99,8 Prozent der Exporte sollen zollfrei werden

**Category:** Zoll  |  **Source:** Frachtportal Redaktion  |  **Published:** 2026-08-24  |  **Updated:** 2026-08-25

**Tags:** Schweiz, China, Freihandelsabkommen, FHA, Zoll, Export China, Ursprungsregeln, Präferenzursprung, EUR.1, Zollabbau, Import China, Logistik News, Transport News, Fracht News, Speditions News, Supply Chain News, Zoll News, Frachtportal News, Seefracht

> Schweiz und China haben sich auf ein verbessertes Freihandelsabkommen geeinigt. Bis zu 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Exporte sollen künftig zollfrei werden.

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Die Schweiz und China haben die Verhandlungen &uuml;ber die &Uuml;berarbeitung ihres Freihandelsabkommens abgeschlossen. F&uuml;r Schweizer Exporteure ist das eine grosse Sache: Mittelfristig sollen 99,8 Prozent der heutigen Schweizer Ausfuhren nach China zollfrei eingef&uuml;hrt werden k&ouml;nnen. Heute sind es laut SECO nur 53,6 Prozent.

Wichtig ist aber: Die neuen Zolls&auml;tze gelten noch nicht.

Das Abkommen wird zuerst rechtlich bereinigt und soll noch 2026 unterzeichnet werden. Danach m&uuml;ssen in beiden L&auml;ndern die notwendigen Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden. Ein konkretes Datum f&uuml;r das Inkrafttreten gibt es derzeit noch nicht.

Auch die 99,8 Prozent kommen nicht auf einen Schlag. Beim Inkrafttreten sollen 77,5 Prozent der Schweizer Exporte zollfrei sein. F&uuml;r weitere Waren werden die Z&ouml;lle &uuml;ber f&uuml;nf bis maximal zehn Jahre schrittweise abgebaut.

Besonders profitieren sollen klassische Schweizer Exportbranchen. Bei Uhren, Pharma, Maschinen, Pr&auml;zisionsinstrumenten, Kunststoffen und Chemie soll die zollfreie Handelsabdeckung nach den &Uuml;bergangsfristen praktisch 100 Prozent erreichen. Das SECO sch&auml;tzt das zus&auml;tzliche m&ouml;gliche Zolleinsparvolumen auf rund 244 Millionen Franken.

F&uuml;r die Zollabwicklung sind aber nicht nur die Zolls&auml;tze interessant. Auch die Ursprungsregeln werden angepasst. K&uuml;nftig sollen unter bestimmten Bedingungen Bearbeitungsschritte in einem Drittland m&ouml;glich sein. Zudem f&auml;llt die bisherige Vorgabe weg, dass Pr&auml;ferenzwaren zwingend direkt zwischen China und der Schweiz transportiert werden m&uuml;ssen. Auch elektronische Ursprungszertifikate werden im neuen Regelwerk ber&uuml;cksichtigt.

Das kann gerade bei internationalen Lieferketten eine echte Erleichterung sein. Trotzdem gilt weiterhin: Zollfreiheit gibt es nur, wenn die Ware die vorgeschriebenen Ursprungsregeln tats&auml;chlich erf&uuml;llt.

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F&uuml;r die Dispo und Zollabteilung &auml;ndert sich heute noch nichts. Bis das neue Abkommen tats&auml;chlich in Kraft tritt, gelten die bisherigen Zollans&auml;tze, Ursprungsregeln und Pr&auml;ferenznachweise.

Sobald der Starttermin feststeht, sollte man seine wichtigsten China-Exporte nach Zolltarifnummer durchgehen. Entscheidend wird sein, ob der Zoll sofort entf&auml;llt oder erst nach f&uuml;nf beziehungsweise zehn Jahren.

Auch die neuen Ursprungsregeln sind interessant. Wer beispielsweise Vorprodukte aus verschiedenen L&auml;ndern verarbeitet oder Waren &uuml;ber ein Drittland nach China schickt, k&ouml;nnte k&uuml;nftig mehr Spielraum erhalten.

Aber Vorsicht: &laquo;99,8 Prozent zollfrei&raquo; bedeutet nicht, dass praktisch jede Schweizer Sendung automatisch ohne Zoll nach China geht. Die Ware muss den Pr&auml;ferenzursprung erf&uuml;llen und korrekt dokumentiert sein.

Gerade bei Uhren gibt es noch einen weiteren Punkt: Die chinesische Luxussteuer wird vom Freihandelsabkommen nicht erfasst. Ein wegfallender Zoll bedeutet deshalb nicht automatisch, dass s&auml;mtliche chinesischen Abgaben verschwinden.

Kurz gesagt: F&uuml;r Schweizer Exporteure nach China wird das Abkommen deutlich attraktiver. F&uuml;r die Zollpraxis z&auml;hlt aber erst das Inkrafttreten – und danach die richtige Zolltarifnummer und der korrekte Ursprungsnachweis.

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- Die Schweiz und China haben die Verhandlungen am 20. August 2026 abgeschlossen.

- Das bestehende Freihandelsabkommen ist seit dem 1. Juli 2014 in Kraft.

- Heute sind 53,6 Prozent der Schweizer Exporte nach China unter dem FHA vollst&auml;ndig zollfrei.

- Beim Inkrafttreten des optimierten Abkommens sollen es 77,5 Prozent sein.

- Nach Zollabbaufristen von f&uuml;nf bis maximal zehn Jahren sollen 99,8 Prozent erreicht werden.

- Das zus&auml;tzliche m&ouml;gliche Zolleinsparvolumen wird vom SECO auf rund 244 Millionen Franken gesch&auml;tzt.

- Besonders betroffen sind Uhren, Pharma, Maschinen, Chemie, Kunststoffe und Pr&auml;zisionsinstrumente.

- Ursprungsregeln und Handelserleichterungen werden ebenfalls &uuml;berarbeitet.

- Die direkte Bef&ouml;rderung zwischen den beiden Vertragsstaaten soll k&uuml;nftig keine zwingende Voraussetzung f&uuml;r die Pr&auml;ferenzbehandlung mehr sein.

- Das Abkommen ist noch nicht unterzeichnet und noch nicht in Kraft. Die Unterzeichnung wird f&uuml;r 2026 angestrebt.

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