# Schweiz: Neue Zollpflicht ab November - Was Importeure jetzt vorbereiten müssen

**Category:** Customs  |  **Source:** Frachtportal Redaktion  |  **Published:** 2026-08-20

**Tags:** Schweizer Zoll, BAZG, Zollverwendungsverpflichtung, GP-ID, Passar, E-Dec, Zollerleichterung, Zollbegünstigung, D-123, Zolldeklaration, Logistik News, Transport News, Fracht News, Speditions News, Supply Chain News, Zoll News, Frachtportal News, Seefracht, Zoll

> Alte Verwendungsverpflichtungen verlieren ihre Gültigkeit. Betroffene Firmen müssen GP-ID, neue Rolle und Deklarationsdaten rechtzeitig vorbereiten.

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Bei gewissen Waren h&auml;ngt der Zollansatz davon ab, wof&uuml;r die Ware nach der Einfuhr verwendet wird. Ein Beispiel sind pflanzliche &Ouml;le, die zur Herstellung von Kosmetika oder Farben bestimmt sind. Auch bei Lebensmitteln kann der Verwendungszweck entscheidend sein. Das BAZG nennt als Beispiel Honig aus Mexiko zur industriellen Weiterverarbeitung.

Wer den reduzierten Zollansatz nutzen will, verpflichtet sich, die Ware nur f&uuml;r den angemeldeten Zweck einzusetzen. Genau bei dieser Verwendungsverpflichtung &auml;ndert sich ab dem 1. November 2026 der Ablauf.

Die heute g&uuml;ltigen Verwendungsverpflichtungen verlieren an diesem Datum ihre G&uuml;ltigkeit. Gleichzeitig wird die &ouml;ffentliche Datenbank D-123 abgeschaltet. K&uuml;nftig gibt es pro Gesch&auml;ftspartner nur noch eine Verwendungsverpflichtung. Diese gilt nach der Genehmigung f&uuml;r alle Einfuhren mit verwendungsabh&auml;ngiger Zollerleichterung.

Daf&uuml;r braucht der Gesch&auml;ftspartner eine GP-ID beim BAZG. GP-ID bedeutet Gesch&auml;ftspartner-ID. Zus&auml;tzlich muss im ePortal &uuml;ber die Gesch&auml;ftspartnerverwaltung Connex die Rolle &laquo;Verwendungsverpflichtung&raquo; beantragt werden. Das BAZG fordert betroffene Firmen auf, diese Registrierung bis zum 31. August 2026 vorzunehmen.

F&uuml;r Importeure heisst das: Nicht bis zur ersten Sendung im November warten. Besonders bei einer neuen Registrierung kann ein Onboarding-Code per A-Post verschickt werden. Dieser Code ist nur 14 Tage g&uuml;ltig.

Auch Zolldeklaranten m&uuml;ssen ihre Stammdaten und Vorlagen anpassen. Ab dem 1. November ist in e-dec der Veranlagungstyp &laquo;5 Zollerleichterung&raquo; zu verwenden. Hinzu kommen der Zollbeg&uuml;nstigungscode aus Tares, der konkrete Verwendungszweck in der Warenbezeichnung und die GP-ID des Inhabers der Verwendungsverpflichtung. Diese GP-ID muss zum Importeur oder zum Empf&auml;nger passen.

Die Umstellung ist zwar Teil der Vorbereitungen auf Passar. Sie gilt aber bereits in e-dec und darf deshalb nicht mit dem sp&auml;teren vollst&auml;ndigen Wechsel auf Passar Einfuhr verwechselt werden.

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Praktische Checkliste vor der Umstellung:

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Betroffene Waren ermitteln

Pr&uuml;fen Sie alle Tarifnummern, bei denen heute eine Zollerleichterung nach Verwendungszweck genutzt wird. Es geht nicht um alle Lebensmittel oder Rohstoffe, sondern nur um entsprechend beg&uuml;nstigte Tarifpositionen.

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Verantwortlichen Gesch&auml;ftspartner festlegen

Kl&auml;ren Sie, ob der Importeur oder der Empf&auml;nger Inhaber der neuen Verwendungsverpflichtung sein soll. Dessen GP-ID muss sp&auml;ter in der Zollanmeldung stehen.

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GP-ID und Rolle pr&uuml;fen

Kontrollieren Sie, ob bereits eine GP-ID vorhanden ist. Beantragen Sie in Connex zus&auml;tzlich die Rolle &laquo;Verwendungsverpflichtung&raquo;. Das BAZG nennt daf&uuml;r den 31. August 2026 als Termin.

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Zolldeklaranten informieren

Teilen Sie dem beauftragten Spediteur oder Zollagenten die richtige GP-ID mit. Bestehende D-123-Nummern d&uuml;rfen ab dem 1. November nicht mehr verwendet werden.

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Zollvorlagen anpassen

Pr&uuml;fen Sie in e-dec insbesondere den Veranlagungstyp, den Zollbeg&uuml;nstigungscode, die Warenbezeichnung mit dem genauen Verwendungszweck und die Bewilligungsangaben.

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Verwendung intern absichern

Einkauf, Lager, Produktion und Verkauf m&uuml;ssen wissen, f&uuml;r welchen Zweck die Ware eingef&uuml;hrt wurde. Wird der Verwendungszweck sp&auml;ter ge&auml;ndert, ist dies dem BAZG zu melden. Eine Zolldifferenz kann nachtr&auml;glich f&auml;llig werden.

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Kleinsendungen richtig behandeln

F&uuml;r Sendungen unter 500 Kilogramm Eigenmasse je Tarifnummer sieht das BAZG die Verpflichtungsnummer 4000-0 vor, wenn der Gesch&auml;ftspartner keine eigene Verwendungsverpflichtung besitzt. Die genauen Voraussetzungen sollten vor der Anmeldung gepr&uuml;ft werden.

Kurz gesagt: GP-ID und neue Verwendungsverpflichtung jetzt kl&auml;ren, Stammdaten anpassen und nicht darauf vertrauen, dass die alten D-123-Angaben im November noch funktionieren.

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Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. November 2026.

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Die Umsetzung erfolgt bereits in e-dec und unabh&auml;ngig vom vollst&auml;ndigen Wechsel auf Passar Einfuhr.

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Das BAZG fordert die Registrierung mit der Rolle &laquo;Verwendungsverpflichtung&raquo; bis zum 31. August 2026.

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Bestehende Verwendungsverpflichtungen verlieren am 1. November 2026 ihre G&uuml;ltigkeit.

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Die Datenbank D-123 wird am gleichen Datum abgeschaltet.

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K&uuml;nftig gen&uuml;gt eine genehmigte Verwendungsverpflichtung pro Gesch&auml;ftspartner f&uuml;r alle entsprechenden Einfuhren.

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Voraussetzung ist eine GP-ID des Importeurs oder Empf&auml;ngers.

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Die Unterscheidung zwischen den bisherigen Zollbeg&uuml;nstigungsartencodes ZAR V und ZAR R entf&auml;llt.

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Bei pr&auml;ferenzberechtigten Waren kann zus&auml;tzlich zum Ursprungsnachweis eine Verwendungsverpflichtung n&ouml;tig sein.

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Ausgenommen ist die vom BAZG separat genannte Veranlagung bestimmter Rindfleisch-Tarifnummern aus L&auml;ndern ohne Verbot von Hormonen als Leistungsf&ouml;rderer.

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