# Neue Regel für Lieferwagen im internationalen Verkehr

**Category:** regulation  |  **Source:** [Partner] move logistics  |  **Published:** 2026-07-08  |  **Updated:** 2026-07-17

**Tags:** arv-1, nutzfahrzeuge, lieferwagen, güterverkehr-schweiz, ruhezeiten-sprinter, kurier, kurierverkehr, leichte Nutzfahrzeuge, Schweiz Transport, ASTRA, Ruhezeiten, ARV, Lenkzeiten, Logistik News, Transport News, Fracht News, Speditions News, Supply Chain News, Zoll News, Frachtportal News, Seefracht, Digitalisierung

> Seit 1. Juli 2026 gilt die ARV 1 auch für leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr. Inlandtransporte sind nicht betroffen.

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Seit dem 1. Juli 2026 gelten f&uuml;r gewisse Lieferwagen strengere Regeln.

Betroffen sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen &uuml;ber 2,5 Tonnen, wenn sie im internationalen G&uuml;terverkehr eingesetzt werden. Also zum Beispiel Sprinter, Kastenwagen oder Lieferwagen mit Anh&auml;nger, die &uuml;ber die Grenze fahren.

Wichtig ist: Es betrifft nicht jeden Handwerker und nicht jeden Lieferwagen. Die Regel greift dann, wenn die fahrende Person mehr als die H&auml;lfte ihrer Arbeitszeit mit Fahren verbringt.

F&uuml;r reine Inlandtransporte innerhalb der Schweiz &auml;ndert sich nichts.

F&uuml;r Kurier-, Express- und Kleintransportfirmen ist das trotzdem ein wichtiger Einschnitt. Wer regelm&auml;ssig von der Schweiz nach Deutschland, Frankreich, Italien oder &Ouml;sterreich f&auml;hrt, muss jetzt genauer hinschauen.

Es geht um Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Nachweise, Fahrerkarten und Kontrollprozesse. Auch die Disposition muss sauberer planen. Einfach noch schnell nach Freiburg, Mailand oder Stuttgart fahren, kann je nach Einsatz nicht mehr gleich locker organisiert werden wie fr&uuml;her.

Die Regel kommt nicht &uuml;berraschend. Der Bundesrat hatte die &Auml;nderung bereits im Dezember 2025 angek&uuml;ndigt. Seit Juli 2026 ist sie nun g&uuml;ltig.

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Seit dem 1. Juli 2026 gelten f&uuml;r gewisse Lieferwagen strengere Regeln.

Betroffen sind Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen &uuml;ber 2,5 Tonnen, wenn sie im internationalen G&uuml;terverkehr eingesetzt werden. Also zum Beispiel Sprinter, Kastenwagen oder Lieferwagen mit Anh&auml;nger, die &uuml;ber die Grenze fahren.

Wichtig ist: Es betrifft nicht jeden Handwerker und nicht jeden Lieferwagen. Die Regel greift dann, wenn die fahrende Person mehr als die H&auml;lfte ihrer Arbeitszeit mit Fahren verbringt.

F&uuml;r reine Inlandtransporte innerhalb der Schweiz &auml;ndert sich nichts.

F&uuml;r Kurier-, Express- und Kleintransportfirmen ist das trotzdem ein wichtiger Einschnitt. Wer regelm&auml;ssig von der Schweiz nach Deutschland, Frankreich, Italien oder &Ouml;sterreich f&auml;hrt, muss jetzt genauer hinschauen.

Es geht um Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Nachweise, Fahrerkarten und Kontrollprozesse. Auch die Disposition muss sauberer planen. Einfach noch schnell nach Freiburg, Mailand oder Stuttgart fahren, kann je nach Einsatz nicht mehr gleich locker organisiert werden wie fr&uuml;her.

Die Regel kommt nicht &uuml;berraschend. Der Bundesrat hatte die &Auml;nderung bereits im Dezember 2025 angek&uuml;ndigt. Seit Juli 2026 ist sie nun g&uuml;ltig.

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- Die neue Regel gilt seit dem 1. Juli 2026.

- Betroffen sind Fahrzeuge und Kombinationen &uuml;ber 2,5 Tonnen.

- Es geht um internationalen G&uuml;terverkehr.

- Die fahrende Person muss mehr als die H&auml;lfte der Arbeitszeit mit Fahren verbringen.

- Dann gilt die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV 1.

- F&uuml;r reine Transporte innerhalb der Schweiz &auml;ndert sich nichts.

- Besonders betroffen sind Kurier-, Express-, Sprinter- und Kleintransport-Verkehre.

- Ziel der Regel sind mehr Verkehrssicherheit und fairere Arbeitsbedingungen.

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